وَاللَّائِي يَئِسْنَ مِنَ الْمَحِيضِ مِن نِّسَائِكُمْ إِنِ ارْتَبْتُمْ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَاثَةُ أَشْهُرٍ وَاللَّائِي لَمْ يَحِضْنَ وَأُوْلَاتُ الْأَحْمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ وَمَن يَتَّقِ اللَّهَ يَجْعَل لَّهُ مِنْ أَمْرِهِ يُسْرًا
﴿٤﴾
سورة الـطلاق
(65/4) Wenn ihr bei euren Frauen,dessen Menstruation ein Ende genommen hat, im Zweifel seid,so beträgt ihre Wartezeit 3 Monate und auch (die Wartezeit) der Frauen,die ihre Menstruation noch nicht hatten, (beträgt 3 Monate). Die Wartefrist für beladene (schwangere) Frauen endet mit der Entladung ihrer Last (Geburt). Und wer Allah gegenüber Besitzer des Takva´s wird, dem verschafft (Allah) eine Erleichterung bei seiner Arbeit.
Sura at-Talāq