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Abu Bakr al Shatri
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يُوصِيكُمُ اللّهُ فِي أَوْلاَدِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الأُنثَيَيْنِ فَإِن كُنَّ نِسَاء فَوْقَ اثْنَتَيْنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَ وَإِن كَانَتْ وَاحِدَةً فَلَهَا النِّصْفُ وَلأَبَوَيْهِ لِكُلِّ وَاحِدٍ مِّنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُ وَلَدٌ فَإِن لَّمْ يَكُن لَّهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَوَاهُ فَلأُمِّهِ الثُّلُثُ فَإِن كَانَ لَهُ إِخْوَةٌ فَلأُمِّهِ السُّدُسُ مِن بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِي بِهَا أَوْ دَيْنٍ آبَآؤُكُمْ وَأَبناؤُكُمْ لاَ تَدْرُونَ أَيُّهُمْ أَقْرَبُ لَكُمْ نَفْعاً فَرِيضَةً مِّنَ اللّهِ إِنَّ اللّهَ كَانَ عَلِيما حَكِيمًا ﴿١١﴾
سورة النساء
(4/11) Allah empfiehlt euch bezüglich (der Erbschaft) eurer Kinder: Dem Mann doppelt so viel als der Anteil der Frau; sind es aber mehr als zwei Frauen, dann sollen ihnen zwei Drittel des Nachlasses (der Erbschaft) gehören; ist es jedoch nur eine Frau, so gehört ihr die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn der Verstorbene ein Kind hat. Hat er aber kein Kind und nur Mutter-Vater seine Erben sind, dann soll seine Mutter ein Drittel haben (der Rest gehört seinem Vater). Doch wenn der Verstorbene auch Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten. Das, nachdem alle Schulden bezahlt wurden und das Testament erfüllt wurde. Ihr könnt nicht wissen, wer von euren Vätern und Söhnen euch an Nutzen näher steht. Diese (festgelegten Anteile) sind euch ein Gebot von Allah. Wahrlich, Allah ist der Allwissende, Weise.
Sura An-Nisa

An-Nisa - 11, Rezitator: Abu Bakr al Shatri, übersetzt von Imam Iskender Ali Mihr

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An-Nisa - 11, übersetzt von Imam Iskender Ali Mihr, Rezitator: Abu Bakr al Shatri. Es ist Deutsch Übersetzung von Abu Bakr al Shatri von An-Nisa - 11 auf dieser Seite. Lesen Sie Koran! Hören Sie Ko...