إِنَّمَا حَرَّمَ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةَ وَالْدَّمَ وَلَحْمَ الْخَنزِيرِ وَمَآ أُهِلَّ لِغَيْرِ اللّهِ بِهِ فَمَنِ اضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلاَ عَادٍ فَإِنَّ اللّهَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ
﴿١١٥﴾
سورة النحل
(16/115) Verboten hat Allah nur die Leiche, das Blut, das Schweinefleisch und das Fleisch, worüber beim Schlachten ein anderer Name als Allah angerufen wurde. Für denjenigen jedoch, der sich in einer Zwangslage befindet und vom Verbotenen essen muss, ohne das Maβ zu überschreiten und das Recht zu miβachten, ist Allah Gafur (wandelt die Sünden in Gotteslohn um, ist verzeihend) , Rahim (sendet das Licht der Barmherzigkeit).
Sura an-Nahl