أُحِلَّ لَكُمْ صَيْدُ الْبَحْرِ وَطَعَامُهُ مَتَاعًا لَّكُمْ وَلِلسَّيَّارَةِ وَحُرِّمَ عَلَيْكُمْ صَيْدُ الْبَرِّ مَا دُمْتُمْ حُرُمًا وَاتَّقُواْ اللّهَ الَّذِيَ إِلَيْهِ تُحْشَرُونَ
﴿٩٦﴾
سورة المائدة
(5/96) Der Fang aus dem Meer und sein Genuß sind euch als Versorgung für euch und für die Reisenden erlaubt, doch verwehrt ist (euch) das Wild des Landes, solange ihr pilgert. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet.
Sura al-Ma'ida