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Deutsch [Ändern]
فَإِنْ عُثِرَ عَلَى أَنَّهُمَا اسْتَحَقَّا إِثْمًا فَآخَرَانِ يِقُومَانُ مَقَامَهُمَا مِنَ الَّذِينَ اسْتَحَقَّ عَلَيْهِمُ الأَوْلَيَانِ فَيُقْسِمَانِ بِاللّهِ لَشَهَادَتُنَا أَحَقُّ مِن شَهَادَتِهِمَا وَمَا اعْتَدَيْنَا إِنَّا إِذًا لَّمِنَ الظَّالِمِينَ ﴿١٠٧﴾
سورة المائدة
(5/107) Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten."
Sura al-Ma'ida

Deutsch Übersetzung von Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul von al-Ma'ida - 107

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