وَلِلْمُطَلَّقَاتِ مَتَاعٌ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ
﴿٢٤١﴾
سورة البقرة
(2/241) Und es ist ein Recht (eine Verpflichtung) der Besitzer des Takva‘s den geschiedenen Frauen offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) Ware (Geld, das was Ihnen nutzt) zu geben.
Sura al-Baqara