وَإِن طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِن قَبْلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ وَقَدْ فَرَضْتُمْ لَهُنَّ فَرِيضَةً فَنِصْفُ مَا فَرَضْتُمْ إَلاَّ أَن يَعْفُونَ أَوْ يَعْفُوَ الَّذِي بِيَدِهِ عُقْدَةُ النِّكَاحِ وَأَن تَعْفُواْ أَقْرَبُ لِلتَّقْوَى وَلاَ تَنسَوُاْ الْفَضْلَ بَيْنَكُمْ إِنَّ اللّهَ بِمَا تَعْمَلُونَ بَصِيرٌ
﴿٢٣٧﴾
سورة البقرة
(2/237) Und falls Ihr für sie einen Betrag festgelegt habt und euch bevor ihr sie berührt von ihnen scheiden lässt, dann ist es euch als Gebot auferlegt die Hälfte des Betrages, welches für sie (als Gebot) festgelegt worden ist, zu geben. Außer wenn sie (die Frauen) vergeben (darauf verzichten) oder derjenige (der Mann) , der in der Hand die Eheschliessungsvereinbarung hält, vergibt (auch die andere Hälfte der Frau schenkt). Dass ihr vergebt (auch die andere Hälfte gebt) ist dem Takva näher. Vergesst nicht die Tugend, die ihr untereinander habt. Wahrlich, Allah ist derjenige, der das, was ihr tut, am besten sieht.
Sura al-Baqara