وَإِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاء فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَلاَ تَعْضُلُوهُنَّ أَن يَنكِحْنَ أَزْوَاجَهُنَّ إِذَا تَرَاضَوْاْ بَيْنَهُم بِالْمَعْرُوفِ ذَلِكَ يُوعَظُ بِهِ مَن كَانَ مِنكُمْ يُؤْمِنُ بِاللّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ ذَلِكُمْ أَزْكَى لَكُمْ وَأَطْهَرُ وَاللّهُ يَعْلَمُ وَأَنتُمْ لاَ تَعْلَمُونَ
﴿٢٣٢﴾
سورة البقرة
(2/232) Und wenn Ihr euch von den Frauen scheiden lassen habt und sie nachdem sie ihre Wartezeit vollendet haben, sie sich nun offenkundig (mit Güte gemäß den Bräuchen und Konventionen) versöhnen, dann hindert sie (die Frauen) in diesem Fall nicht daran sich mit Ihren Ehegatten zu vermählen. Eben so wird von euch, denen, die an Allah und den Tag danach glauben, damit ein Ratschlag gegeben. Eben diese Sachen sind dafür, damit Ihr noch mehr teilgereinigt werdet und noch besser gesäubert werdet. Und Allah weiß es, aber ihr wisst es nicht.
Sura al-Baqara