كُتِبَ عَلَيْكُمْ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ الْمَوْتُ إِن تَرَكَ خَيْرًا الْوَصِيَّةُ لِلْوَالِدَيْنِ وَالأقْرَبِينَ بِالْمَعْرُوفِ حَقًّا عَلَى الْمُتَّقِينَ
﴿١٨٠﴾
سورة البقرة
(2/180) Es wurde euch, die ihr Besitzer des Takvas seid, als Gerechtigkeit (als Verpflichtung) zum Gebot gemacht, falls einer von euch sich dem Tod nähert und ein Gut (Besitz) hinterlässt, dies den Eltern und den Nahestehenden (Verwandten) offenkundig (dem Brauch und der Konvention ensprechend) zu vermachen.
Sura al-Baqara